Meine Leistungen für Wohngebäude

Im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden biete ich Ihnen einerseits an, mit Ihnen zusammen im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude sinnvolle Schritte zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu erarbeiten (EBW + iSFP). Außerdem helfe ich Ihnen bei der Akquise von Fördergeldern für Ihr Vorhaben - im Rahmen der energetischen Baubegleitung unterstütze ich Sie dabei, dass alle Vorgaben der Förderrichtlinien eingehalten werden.

Energieberatung (EBW) und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Vor-Ort-Termin inkl. Einstiegsberatung 
Sanierungskonzept iSFP für höhere Förderquoten
Beratung zu Fördermitteln für Maßnahmenumsetzung

Eine objektive und unabhängige Analyse Ihres Gebäudes bildet die Grundlage für eine energetische Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude! Dazu nehme ich bei einem Vor-Ort-Termin bei Ihnen die wesentlichen Daten Ihres Gebäudes auf. In enger Absprache mit Ihnen entwickele ich entsprechende Optimierungsmaßnahmen und bewerte diese für Sie. Als Ergebnis erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der bei einer späteren Umsetzung der Maßnahmen Vorteile bringt (höhere Förderquote, höhere ansetzbare Kosten). Auf Wunsch erstelle ich auch einen (Bedarfs-) Energieausweis für das Gebäude.  

 

Ablauf der Beratung

  • Erstgespräch + Datenaufnahme vor Ort
  • Erfassung des energetischen Ist-Zustands (Erstellung eines Gebäudemodells)
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Abstimmung der Vorschläge und des iSFP
  • Ausdruck des iSFP und Abschlussgespräch (Erläuterung des iSFP)

 

Die Leistungen für die Energieberatung und die Erstellung des iSFP können mit bis zu 50 % vom Bund gefördert werden (Stand 01.09.2025, s. aktuelle Förderrichtlinie).

Füllen Sie das kurze Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie mich direkt, um einen Gesprächstermin bei Ihnen zu vereinbaren.

"Bundesförderung für Effiziente Gebäude" - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Beratung zu geplanten Maßnahmen
Beantragung von Fördergeldern
Energetische Baubegleitung inkl. Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung

Sie haben schon eine genaue Vorstellung, welche energetische Maßnahme Sie durchführen wollen? Dann ist die Förderung im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" Einzelmaßnahme (BEG EM) wie für Sie gemacht. Egal, ob Sie nur die Fassade oder das Dach Ihres Wohnhauses dämmen oder neue Fenster einbauen wollen, oder ob Sie sich für den Einbau einer Wärmepumpe interessieren - Ich unterstütze Sie dabei, die maximale Fördersumme aus dem BEG Programm zu bekommen (s. Übersicht, Stand 01.09.2025, Quelle: BAFA).  

Übersicht BEG EM [BAFA]

Um die Fördergelder beantragen zu können ist in den meisten Fällen die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) vorgeschrieben. Mit meiner Unterstützung können Sie die möglichen Fördergelder beantragen und Ihr Projekt richtlinienkonform umsetzen. Meine Leistungen können mit zu 50 % vom Bund gefördert werden (Stand 01.09.2025, s. aktuelle Richtlinie). Auch bei der Entwicklung von Maßnahmen kann ich unterstützen. Dafür eignet sich besonders die Energieberatung inkl. iSFP, in deren Rahmen meine Leistungen mit bis zu 50 % gefördert werden können.

Füllen Sie das kurze Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie mich direkt, um einen Gesprächstermin bei Ihnen zu vereinbaren.

"Bundesförderung für Effiziente Gebäude" - Gesamtsanierung (BEG WG)

Beratung zu geplanten Maßnahmen
Beantragung von Fördergeldern
Energetische Baubegleitung inkl. Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung

Sie haben Großes vor und wollen mit den geplanten Maßnahmen Effizienzhaus-Standard erreichen? Dann benötigen Sie einen Energieeffizienzexperten (EEE), der Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes unterstützt. Auch für die Beantragung der Fördermittel muss der EEE eingebunden werden. Je nachdem, was Ihre Anforderungen sind und welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen, gibt es unterschiedliche Förderangebote vom Bund - kontaktieren Sie mich!

Ich unterstütze Sie dabei im Rahmen der vorgeschriebenen energetischen Fachplanung und Baubegleitung, alle Anforderungen des Bundes einzuhalten, um die maximale Fördersumme für Ihr Vorhaben zu bekommen und Ihr Projekt richtlinienkonform umzusetzen. Meine Leistungen können mit bis zu 50 % vom Bund gefördert werden (Stand 01.09.2025, s. aktuelle Richtlinie). Auch die Entwicklung von Maßnahmen kann ich für Sie durchführen. Dafür eignet sich besonders die Energieberatung inkl. iSFP, in deren Rahmen meine Kosten mit bis zu 50 % gefördert werden können (Stand 01.09.2025, s. aktuelle Richtlinie). 

Füllen Sie das kurze Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie mich direkt, um einen Gesprächstermin bei Ihnen zu vereinbaren.

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