
Meine Leistungen für Nichtwohngebäude
Im Bereich der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden biete ich Ihnen an, mit Ihnen zusammen sinnvolle Schritte zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu erarbeiten (Energieberatung EBN). Außerdem helfe ich Ihnen dabei, Fördergelder für Ihr Vorhaben zu bekommen (BEG EM + BEG NG) - im Rahmen der energetischen Baubegleitung unterstütze ich Sie dabei, dass alle Vorgaben der Förderrichtlinien eingehalten werden.
Energieberatung nach DIN 18599, Bedarfsausweis
Einstiegsberatung
Sanierungskonzept für komplexere Projekte
Energiebedarfsausweise nach DIN 18599
Sie wollen Ihr Nichtwohngebäude – zum Beispiel ein Verwaltungsgebäude oder eine KiTa – energetisch sanieren und benötigen dafür ein energetisches Sanierungskonzept? Dann biete ich Ihnen eine Energieberatung gemäß DIN 18599 an. Dabei orientiere ich mich am Fördermodul "Energieberatung für Nichtwohngebäude" (EBN). Da die Kosten der Energieberatung zu 50 % vom Bund gefördert werden, bleiben die Kosten für Sie überschaubar. Das Ergebnis sind verschiedene, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sanierungsmaßnahmen, für die in der Regel Fördergelder des Bundes in Anspruch genommen werden können,
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie inkl. Änderungen.
Füllen Sie das kurze Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie mich direkt, um einen Gesprächstermin bei Ihnen zu vereinbaren.
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Beratung zu geplanten Maßnahmen
Beantragung von Fördergeldern
Energetische Baubegleitung inkl. Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung
Sie haben schon eine genaue Vorstellung, welche energetische Maßnahme Sie durchführen wollen? Dann ist die Förderung mit BEG Einzelmaßnahme wie für Sie gemacht. Egal, ob Sie nur die Fassade oder das Dach Ihres Gebäudes dämmen oder neue Fenster einbauen wollen, oder ob Sie sich für den Einbau einer Wärmepumpe interessieren - Ich unterstütze Sie dabei.
Um die Fördergelder beantragen zu können ist in den meisten Fällen die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) vorgeschrieben. Mit meiner Unterstützung können Sie Ihr Projekt richtlinienkonform umsetzen und bekommen die maximale Fördersumme für die Maßnahme.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie inkl. Änderungen.
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Gesamtsanierung (BEG NW)
Beratung zu geplanten Maßnahmen
Beantragung von Fördergeldern
Energetische Baubegleitung inkl. Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung
Sie haben Großes vor und planen einen Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard? Dann benötigen Sie einen Energieeffizienzexperten (EEE), der Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes unterstützt. Auch für die Beantragung der Fördermittel muss der EEE eingebunden werden.
In den meisten Fällen werden größere Baumaßnahmen an Nichtwohngebäuden von Fachplanern oder Architekten entwickelt und geplant. Hier unterstütze ich Sie und Ihre Auftragnehmer gerne bei energetischen Fragen, damit alle Anforderungen des Fördermittelgebers eingehalten werden. So können Sie Ihr Projekt richtlinienkonform umsetzen. Die entsprechende Leistungen (energetische Baubegleitung) werden zu 50 % vom Bund gefördert.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie inkl. Änderungen.
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