Energieberatung Wohngebäude (EBW) + individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Bund fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 %, um den Eigentümern eine sinnvolle Sanierungsstrategie aufzuzeigen. Um die Attraktivität dieses Gesamt-Ansatzes zu erhöhen, gibt es bei der Umsetzung der Maßnahmen einen zusätzlichen "iSFP-Bonus" von 5 % für Dämm-Maßnahmen, Fenstertausch und Lüftungsanlagen. Außerdem steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € pro Wohneinheit auf 60.000 €. Antragsberechtigt sind vor allem Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümer­gemeinschaften.

Im Rahmen der EBW wird eine unabhängige Energieberatung gefördert, die von einem zugelassenen Energieeffizienzexperten durchgeführt wird. Der Ablauf einer geförderten Energieberatung ist vorgeschrieben und besteht im wesentlichen aus diesen Schritten:

  • Vor-Ort Termin inklusive Datenerfassung
  • Erstellung eines virtuellen Gebäudemodells
  • Entwicklung und Bewertung von energetischen Optimierungsmaßnahmen
  • Diskussion der Zwischenergebnisse mit dem Gebäudeeigentümer
  • Erstellung, Aushändigung und Vorstellung des iSFP samt Umsetzungshilfe

Bei der Erstellung des iSFP müssen die „bestmöglichen“ Sanierungsschritte erarbeitet werden, um am mit dem letzten Sanierungsschritt Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Ein großer Vorteil einer solchen Energieberatung ist es, eine sinnvolle Abfolge von Sanierungsschritten inkl. dazugehörigen Kosten aufzuzeigen. 

 

Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie inkl. Änderungen.

 

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)

Der Bund fördert Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, damit möglichst viele solcher Projekte umgesetzt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die „einfachste“ BEG-Variante. Sie richtet sich an einen großen Kreis von Antragsberechtigten, vor allem an Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. 

Wenn die Maßnahme Teil eines von einem Energieeffizienzexperten erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich die Förderung von Dämm-Maßnahmen, Fenstertausch und Lüftungsanlagen um 5 %. Außerdem steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € pro Wohneinheit auf 60.000 €.

 

Gefördert werden viele Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern. Es gibt die Möglichkeit, eine Förderung in Form eines günstigen Kredites zu erhalten, oder als direkten Zuschuss nach Beendigung der Arbeiten. Die folgenden Investitionen werden gefördert (häufige Höhe des Zuschusses)

  • Dämmung der Gebäudehülle, also Fassade, Dach und (Keller-) Decke (15 % + 5 % iSFP)
  • Austausch von Fenstern und Türen (15 % + 5 % iSFP)
  • Einbau von Lüftungsanlagen (15 % + 5 % iSFP)
  • Einbau von Wärmeerzeugern, z.B. Wärmepumpen (30 % + 5 % Effizienzbonus, ggf. weitere Boni möglich)
  • Anschluss an ein Nahwärme- und Fernwärme-Netz (30 %)

Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben – und nicht nur deswegen sehr sinnvoll. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fachplanung und Baubegleitung“). Die Arbeit des EEE wird mit 50 % gefördert. Insgesamt gibt es – je nach Anwendungsfall – umfangreiche Vorgaben, Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Der EEE weiß, was möglich und was zu beachten ist.

Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie inkl. Änderungen.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Komplettsanierung (Wohngebäude)

Soll eine umfangreiche energetische Sanierung in einem Zug durchgeführt werden, kann für die KIomplettsanierung eine Förderung in Form eines zinsgünstigen KfW-Kredits mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Hauptvorausstzung für eine Förderung ist, dass das Gebäude nach der Sanierung ein Effizienzhaus-Standard in Bezug auf Wärmeverluste und Primärenergieverbrauch erreicht. Wie hoch der jeweilige Tilgungszuschuss ausfällt hängt vor allem davon ab, welchge Effizienzstufe erreicht werden kann (5 % bis 20 %). Darüber hinaus gibt es einen Bonus zum Beispiel für die Sanierung eines Gebäudes mit besonders hohem Verbrauch ("Worst-performing-building": + 10 %) oder für den Einsatz von erneuerbaren Energien ("EE-Klasse": + 5 %). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 120.000 € pro Wohneinheit, bzw. 150.000 €, wenn eine EE-Klasse erreicht wird.

Um den erreichten Effizienzhaus-Standard zu ermitteln muss ein Energieeffizienzexperte das Gebäude im Ist-Zustand bewerten und über unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen die Effizienz derart steigern, dass die angestrebte Effizienzstufe erreicht wird. Folgende Maßnahmen können durchgeführt werden:

  • Dämmung von Fassade, Dach, (Keller-) Decke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Optimierungen am Heizungssystem
  • Tausch des Wärmeerzeugers, z.B. Wärmepumpe

Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fachplanung und Baubegleitung“). Der EEE gibt die erforderlichen Vorgaben für die Qualität der Bauteile vor und prüft die Einhaltung der Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Die Arbeit des EEE wird mit bis zu 50 % gefördert. 

Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie inkl. Änderungen.

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