
Energieaudit nach DIN 16247
Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist ein systematisches Verfahren zur Analyse sämtlicher Energieverbräuche eines Gebäudes / einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder Produktionsprozesses. Dabei werden Schwachstellen identifiziert und Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen Dargestellt. Im Zentrum eines Energieaudits stehen insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport. Die Ergebnisse des Audits werden in einem Bericht zusammengefasst und der Unternehmensleitung vorgestellt.
Verpflichtung zu Energieaudits aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Betriebe mit Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) sind verpflichtet ein Energie- oder Umweltmanagement-System einführen. Unternehmen mit geringerem Energieverbrauch können stattdessen regelmäßig (alle 4 Jahre) ein Energieaudit gem. EDL-G durchführen. Dies betrifft alle "Nicht-KMU", also Betriebe, mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. €.
Ausnahmen gibt es nur für Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh pro Jahr haben. Ob Ihr Unternehmen von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen ist und welche Vorgabe für Sie relevant ist, können wir gerne klären, nutzen Sie für eine Anfrage das Kontaktformular.
Förderung von Energieaudits
Die Kosten für ein Energieaudit werden vom Bund mit bis zu 50 % gefördert. Je nach Höhe der Energiekosten liegt der maximale Förderbetrag bei 3.000 € für Unternehmen mit mehr als 10.000 € Energiekosten im Jahr bzw. 600 € bei geringeren jährlichen Energiekosten.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie und eventueller Änderungen.
Ablauf eines Energieaudits
Die DIN 16247 schreibt recht genau vor, in welcher Form die Berichte für Energieaudits zu erstellen sind. Daraus ergibt sich in den meisten Fällen ein geregelter Aublauf.
- Einleitender Kontakt und Auftakt-Besprechung mit Erläuterung des Vorgehens
- Datenerfassung / Analyse des Energieverbrauchs: Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs für alle Energieträger
- Bestandsaufnahme: Betrachtung von 90 % Gesamtenergieverbrauchs, möglichst Aufschlüsselung nach Produktionsbereichen, Standorten oder Ähnlichem
- Aufschlüsselung des Gesamtenergieverbrauchs: ggf. Durchführung von Energiemessungen, um genauere Kenntnis des Verbrauchs zu erlangen
- Identifikation und Bewertung von Hauptverbrauchern, Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen inkl. Wirtschaftlichkeit und Maßnahmenplan
- Erstellung, Übergabe und Erläuterung des Audit-Berichts (Abschluss-Besprechung)
Bei der Durchführung eines Energieaudits gibt es viele individuelle Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen, bzw. Vereinfachungen, die vorgenommen werden können. Die vorgeschriebenen oder nur empfohlenen Arten der Analyse für die einzelnen Bereiche ist sehr kleinteilig, sodass hier die Erfahrung eines entsprechenden Auditors unerlässlich ist. Auch die Wirtschaftlichkeitsanalysen sind umfangreich, damit die Unternehmen verlässliche Entschiedungen treffen können.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizinez
Der Bund fördert Investitionen in energieeffiziente Technologien in Unternehmen. Dadurch sollen Energieverbrauch und CO2-Emissionen langfristig gesenkt werden. Auch der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten soll sinken, damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen steigt. Häufig ist es sinnvoll, zunächst ein Energieaudit nach DIN 16247 durchführen zu lassen, um die erforderlichen Vorarbeiten zu erledigen. Basierend auf den dort ermittelten Grundlagen können anschließend fundierte Entscheidungen getroffen werden.
Übersicht über die Förderung
Das Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizient in der Wirtschaft besteht aus mehreren Modulen, die sich an den eingesetzten Technologien orientieren.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 5: Transformationsplan
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Besonders relevant sind die Module 1, 3 und 4. Es gibt für die einzelnen Module etliche sehr individuelle Anforderungen, um die entsprechenden Fördergelder bekommen zu können. Sie sind in einzelnem Merkblättern geregelt. Ein qualifizierter Energie-Auditor ist hier stets auf dem aktuellen Stand und kann Sie entsprechend ebi der Akquise und Bearbeitung der Fördermittelanträge unterstützen.
Besondere Förderbedingungen
In Modul 1 sind ausschließlich KMU antragsberechtigt. Sie erhalten eine Förderung für die Ersatzanschaffung von hocheffizienten Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie für Einrichtungen zur Nutzung von Abwärme. Die Förderquote liegt bei 20 % bzw. 25 % der förderfähigen Kosten. Es darf in Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden.
In Modul 3 wird die Anschaffung von Software und Messtechnik sowie Sensorik gefördert, die zur Verbesserung eines Energiemonitorings bzw. Energiemanagements genutzt werden. Die Förderquote liegt zwischen 25 % für große und 45 % für kleine Unternehmen. Es darf in Modul 3 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro beantragt werden.
In Modul 4 sind ausschließlich KMU antragsberechtigt. Sie können eine Förderung für Ersatzinvestitionen z.B. in Produktionsanlagen wie Lackierkabinen, Öfen oder Kühlmöbel beantragen. Der endenergieverbrauch der enuen Anlage muss mindestens 15 % niedriger sein, als bei der bisher verwendeten Anlage. Maximal darf in Modul 4 ein Zuschuss in Höhe von 20 Mio. Euro beantragt werden. Für umfangreichere Optimierungsmaßnahmen wie Prozess- und Verfahrensumstellungen, Erschließung von Prozessabwärme oder Elektrifizierung von Produktionsprozessen kann im Rahmen einer "Premiumförderung" bzw. über einen "Dekarbonisierungsbonus" eine Förderung beantragt werden. Hierbei gibt es jedoch etliche Vorgaben z.B. hinsichtlich der erreichbaren CO2-Einsaprungen zu beachten.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie (s. entsprechende Seite des BAFA) und eventueller Änderungen.
Energieberatung nach DIN 18599
Im Rahmen einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN 18599 wird der energetische Ist-Zustand des Gebädues erfasst und anhand einer speziellen Software ein Modell des Gebäudes erstellt. Das dient dazu, den Zustand bewertten zu können und unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen wie Gebäudedämmung, Fenstertausch oder Heizunmgstausch (z.B. Wärmepumpe) für das Gebäude zu erarbeiten. Ziel ist es, die bestmöglichen Sanierungsschritte aufzuzeigen und energetisch sowie wirtschaftlich zu bewerten. Im Rahmen der Energieberatung kann auch relativ einfach ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude erstellt werden.
Förderung der Energieberatung nach DIN 18599
Der Bund fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) mit maximal 50 %, sodass die Kosten überschaubar bleiben. Je nach Gebäudegröße ergeben sich unterschiedliche Maximalbeträge.
- bis 200 m² Nettogrundfläche: maximal 850 €
- bis 500 m² Nettogrundfläche: maximal 2.500 €
- über 500 m² Nettogrundfläche: maximal 4.000 €
Ablauf der Beratung
Im Rahmen der EBN wird eine unabhängige Energieberatung gefördert, die von einem zugelassenen Energieeffizienzexperten durchgeführt wird. Der Ablauf einer geförderten Energieberatung ist vorgeschrieben und besteht im wesentlichen aus diesen Schritten:
- Vor-Ort Termin inklusive Datenerfassung
- Erstellung eines virtuellen Gebäudemodells
- Entwicklung und Bewertung von energetischen Optimierungsmaßnahmen
- Diskussion der Zwischenergebnisse mit dem Gebäudeeigentümer
- Erstellung, Aushändigung und Vorstellung eines Beratungsberichts
Im Anschluss können weitere Schritte vereinbart werden. Zum Beispiel können die ersten Sanierungsschritte inklusive Beantragung von Fördermitteln angegangen werden. Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen finden Sie hier.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie und eventueller Änderungen.
Kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (Nichtwohngebäude)
Der Bund fördert Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, damit möglichst viele solcher Projekte umgesetzt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die „einfachste“ BEG-Variante.
Rahmenbedingungen / Fördermöglichkeiten BEG EM
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen richtet sich an einen großen Kreis von Antragsberechtigten, vor allem
- Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Gefördert werden im Prinzip alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern. Es gibt die Möglichkeit, eine Förderung in Form eines günstigen Kredites zu erhalten, oder als direkten Zuschuss nach Beendigung der Arbeiten (häufigerer Fall). Die folgenden Investitionen werden gefördert (maximale Höhe des Zuschusses)
- Dämmung der Gebäudehülle, also Außenwände, Dachfläche, Geschossdecke und Bodenfläche (15 %)
- Erneuerung bzw. Ersatz von Fenstern und Außentüren (15 %)
- Einbau von raumlufttechnischen Anlagen, also Lüftungsanlagen (15 %)
- Einbau von Wärmeerzeugern, vor allem Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen (30 % + 5 % Effizienzbonus, ggf. weitere Boni möglich)
- Anschluss an ein Nahwärme- und Fernwärme-Netz (30 %)
Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE)
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben – und nicht nur deswegen sehr sinnvoll. Insgesamt gibt es – je nach Anwendungsfall – umfangreiche Vorgaben, Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Der EEE weiß, was möglich und was zu beachten ist. Für Nichtwohngebäude kann beispielsweise die Begrenzung der förderfähigen Kosten aufgrund der Gebäudegröße eine wichtige Rolle spielen. Die Aufgaben des EEE sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fachplanung und Baubegleitung“). Seine Leistungen werden mit bis zu 50 % gefördert.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie und eventueller Änderungen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Komplettsanierung (Nichtwohngebäude)
Soll eine umfangreiche energetische Sanierung in einem Zug durchgeführt werden, kann für die Komplettsanierung eine Förderung in Form eines zinsgünstigen KfW-Kredits mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Antragsberechtigt sind zum Beispiel
- Eigentümer des Gebäudes,
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Hauptvorausstzung für eine Förderung ist, dass das Gebäude nach der Sanierung ein Effizienzhaus-Standard in Bezug auf Wärmeverluste und Primärenergieverbrauch erreicht. Wie hoch der jeweilige Tilgungszuschuss ausfällt hängt vor allem davon ab, welche Effizienzstufe erreicht werden kann (5 % bis 20 %). Darüber hinaus gibt es einen Bonus zum Beispiel für die Sanierung eines Gebäudes mit besonders hohem Verbrauch ("Worst-performing-building": + 10 %) oder für den Einsatz von erneuerbaren Energien ("EE-Klasse": + 5 %). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 120.000 € pro Wohneinheit, bzw. 150.000 €, wenn eine EE-Klasse erreicht wird.
Um den erreichten Effizienzhaus-Standard zu ermitteln muss ein Energieeffizienzexperte das Gebäude im Ist-Zustand bewerten und über unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen die Effizienz derart steigern, dass die angestrebte Effizienzstufe erreicht wird. Folgende Maßnahmen können durchgeführt werden:
- Dämmung von Fassade, Dach, (Keller-) Decke
- Austausch von Fenstern und Türen
- Optimierungen am Heizungssystem
- Tausch des Wärmeerzeugers, z.B. Wärmepumpe
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fachplanung und Baubegleitung“). Der EEE gibt die erforderlichen Vorgaben für die Qualität der Bauteile vor und prüft die Einhaltung der Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Die Arbeit des EEE wird mit bis zu 50 % gefördert.
Die oben genannten Angaben sind vereinfacht dargestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie.
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