
Energieberatung Nichwohngebäude (EBN)
Im Rahmen einer Energieberatung für Nichtwohngebäude wird der energetische Ist-Zustand des Gebädues erfasst und anhand einer speziellen Software ein Modell des Gebäudes erstellt. Das dient dazu, den Zustand bewertten zu können und unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen wie Gebäudedämmung, Fenstertausch oder Heizunmgstausch (z.B. Wärmepumpe) für das Gebäude zu erarbeiten. Ziel ist es, die bestmöglichen Sanierungsschritte aufzuzeigen und energetisch sowie wirtschaftlich zu bewerten. Der Bund fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) mit maximal 50 %, sodass die Kosten überschaubar bleiben. Je nach Gebäudegröße ergeben sich unterschiedliche Maximalbeträge. Im Rahmen der Energieberatung kann auch relativ einfach ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude erstellt werden.
Im Rahmen der EBN wird eine unabhängige Energieberatung gefördert, die von einem zugelassenen Energieeffizienzexperten durchgeführt wird. Der Ablauf einer geförderten Energieberatung ist vorgeschrieben und besteht im wesentlichen aus diesen Schritten:
- Vor-Ort Termin inklusive Datenerfassung
- Erstellung eines virtuellen Gebäudemodells
- Entwicklung und Bewertung von energetischen Optimierungsmaßnahmen
- Diskussion der Zwischenergebnisse mit dem Gebäudeeigentümer
- Erstellung, Aushändigung und Vorstellung eines Beratungsberichts
Im Anschluss können weitere Schritte vereinbart werden. Zum Beispiel können die ersten Sanierungsschritte inklusive Beantragung von Fördermitteln angegangen werden. Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen finden Sie hier.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie und eventueller Änderungen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (Nichtwohngebäude)
Der Bund fördert Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, damit möglichst viele solcher Projekte umgesetzt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die „einfachste“ BEG-Variante. Sie richtet sich an einen großen Kreis von Antragsberechtigten, vor allem
- Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Gefördert werden viele Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern. Es gibt die Möglichkeit, eine Förderung in Form eines günstigen Kredites zu erhalten, oder als direkten Zuschuss nach Beendigung der Arbeiten. Die folgenden Investitionen werden gefördert (maximale Höhe des Zuschusses)
- Dämmung der Gebäudehülle, also Außenwände, Dachfläche, Geschossdecke und Bodenfläche (15 %)
- Erneuerung bzw. Ersatz von Fenstern und Außentüren (15 %)
- Einbau von raumlufttechnischen Anlagen, also Lüftungsanlagen (15 %)
- Einbau von Wärmeerzeugern, vor allem Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen (30 % + 5 % Effizienzbonus, ggf. weitere Boni möglich)
- Anschluss an ein Nahwärme- und Fernwärme-Netz (30 %)
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben – und nicht nur deswegen sehr sinnvoll. Insgesamt gibt es – je nach Anwendungsfall – umfangreiche Vorgaben, Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Der EEE weiß, was möglich und was zu beachten ist. Für Nichtwohngebäude kann beispielsweise die Begrenzung der förderfähigen Kosten aufgrund der Gebäudegröße eine wichtige Rolle spielen. Die Aufgaben des EEE sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fachplanung und Baubegleitung“). Seine Leistungen werden mit bis zu 50 % gefördert.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie und eventueller Änderungen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Komplettsanierung (Nichtwohngebäude)
Soll eine umfangreiche energetische Sanierung in einem Zug durchgeführt werden, kann für die Komplettsanierung eine Förderung in Form eines zinsgünstigen KfW-Kredits mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Antragsberechtigt sind zum Beispiel
- Eigentümer des Gebäudes,
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Hauptvoraussetzung für eine Förderung ist, dass das Gebäude nach der Sanierung ein Effizienzhaus-Standard in Bezug auf Wärmeverluste und Primärenergieverbrauch erreicht. Wie hoch der jeweilige Tilgungszuschuss ausfällt hängt vor allem davon ab, welchge Effizienzstufe erreicht werden kann (5 % bis 20 %). Darüber hinaus gibt es einen Bonus zum Beispiel für die Sanierung eines Gebäudes mit besonders hohem Verbrauch ("Worst-performing-building": + 10 %) oder für den Einsatz von erneuerbaren Energien ("EE-Klasse": + 5 %). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 120.000 € pro Wohneinheit, bzw. 150.000 €, wenn eine EE-Klasse erreicht wird.
Um den erreichten Effizienzhaus-Standard zu ermitteln muss ein Energieeffizienzexperte das Gebäude im Ist-Zustand bewerten und über unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen die Effizienz derart steigern, dass die angestrebte Effizienzstufe erreicht wird. Folgende Maßnahmen können durchgeführt werden:
- Dämmung von Fassade, Dach, (Keller-) Decke
- Austausch von Fenstern und Türen
- Optimierungen am Heizungssystem
- Tausch des Wärmeerzeugers, z.B. Wärmepumpe
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fachplanung und Baubegleitung“). Der EEE gibt die erforderlichen Vorgaben für die Qualität der Bauteile vor und prüft die Einhaltung der Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Die Arbeit des EEE wird mit bis zu 50 % gefördert.
Die oben genannten Angaben (Stand 01.09.2025) sind vereinfacht dargestellt, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie und eventueller Änderungen.
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