Ihre Fördergelder

Die Bundesregierung bietet für Eigentümer und Unternehmen attraktive Fördermöglichkeiten - für Energieberatungen zum Einstieg und Investitionen in energetische Optimierungen. Ich unterstütze Sie dabei, die maximalen Fördermittel für Ihr Projekt zu bekommen und helfe Ihnen während des Vorhabens und danach - verlässlich und richtlinienkonform!

Für diese Förderprogramme bin ich als Energieberater, Energieeffizienexperte und Energieauditor bei der DENA zugelassen:

Vor-Ort Energieberatung (Wohngebäude)

BEG Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)

BEG Komplettsanierung (Wohngebäude)

Energiebedarfsausweise (Wohngebäude)

 

Energieberatung (Nichtwohngebäude)

BEG Einzelmaßnahme (Nichtwohngebäude)

BEN Komplettsanierung (Nichtwohngebäude)

Fördergelder für Wohngebäude 

Energieberatung (EBW), Investitionen 
(BEG EM, BEG WG)
Vor-Ort Energieberatung (Wohngebäude)

Für die energetische Sanierung von Wohn-gebäuden stellt der Bund attraktive Fördermittel zur Verfügung. Die Durchführung einer Energie-beratung für Ihr Wohngebäude inkl. Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird momentan zu 50 % bezuschusst. Für energieeffiziente Investitionen stellt der Bund im Förderprogramm „Bundesförderung für Effiziente Gebäude“ Zuschüsse bis 35 % für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Für eine systemische Optimierung  Ihres Wohn-gebäudes auf Effizienzhaus-Standard in einem Zug (BEG WG) liegt die Förderquote bei bis zu 35 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden in der BEG u.A.

  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Dämmung von Dach oder Fassade
  • Fenstertausch

Fördergelder für Nichtwohngebäude

Energieberatung DIN 18599, Investitionen 
(BEG EM, BEG NW)

Auch für Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden gibt es attraktive Fördermittel in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). (Diese Branchen sind typische Anwendungsfälle:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude, 
  • Schulen und KiTas, 
  • Gastronomie, 
  • Gesundheitswesen

Je nach Vorhaben und individuellen Gegebenheiten in Höhe von bis zu 35 % der Investitionskosten. Wie auch bei den Wohngebäuden kann bei Bedarf eine Energieberatung vorgeschoben werden, um die sinnvollsten Maßnahmen zu identifizieren. Auch diese Leistungen werden zu 50 % gefördert. 

Fördergelder für Unternehmen

Energieaudit DIN 16247, Energieberatung DIN 18599, Investitionen (BEG EM, BEG NW)

Die Energiekosten können in vielen Unter-nehmen einen hohen Anteil an den Gesamt-kosten ausmachen. Für diese Fälle stehen - je nach Anwendungsfall - unterschiedliche Fördertöpfe zur Verfügung. Im Rahmen eines Energieaudits nach DIN 16247 werden die Grundlagen für wirtschaftliche Optimierungs-maßnahmen der Produktions-prozesse entwickelt. Darauf aufbauend können Fördermittel für energieeffiziente Querschnitts-technologien, Prozesswärme, Soft- / Hardware und andere Technologien eingeworben werden. Liegt der Schwerpunkt der Energiekosten auf de Gebäudebetrieb können auch Mittel aus der "Bundesfördrung für effiziente Gebäude" (BEG) in Anspruch genommen werden.

Aufgund der hohen Komplexität und Unter-schiedlichkeit von Unternehmen müssen die genauen Möglichkeiten in den meisten Fällen im Einzelfall besprochen werden.

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