
Jörg Busch - Energieberatung
Energieeffizienz und Fördermittel
für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Unternehmen
Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung im Bereich Energieeffizienz und bei der Akquise und Bearbeitung von Fördergeldern
für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und für Unternehmen!
Ihre Fördergelder für Wohngebäude
Im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden bietet der Bund attraktive Fördermöglichkeiten. Einerseits wird eine Energieberatung gefördert, die sinnvolle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sanierungsmaßnahmen aufzeigt. Andererseits werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert - als Einzelmaßnahme oder bei Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau.

Energieberatung Wohngebäude (EBW), iSFP
Einstiegsberatung für Wohngebäude, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Bund fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 %, damit möglichst viele der entwickelten Energieeffizienz-Maßnahmen umgesetzt werden. Antrags-berechtigt sind vor allem Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Wohnungs-eigentümergemeinschaften.
Gefördert wird eine unabhängige Energie-beratung, die von einem zugelassenen Energie-effizienzexperten durchgeführt wird. Das wichtigste Dokument, das im Rahmen der Energieberatung erstellt wird, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der den Kunden übergeben und erläutert werden muss.
Die Vorgehensweise bei einer solchen Beratung und der Inhalt des iSFP sind dabei relativ detailliert vorgegeben. Bei der Erstellung des iSFP müssen die „bestmöglichen“ Sanierungs-schritte müssen erarbeitet werden, um an Ende möglichst einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen.
Ein großer Vorteil einer Energieberatung ist es, eine sinnvolle Abfolge von Sanierungsschritten durchzuführen und die Kosten klar aufzuzeigen. Um die Durchführung von Energieberatgunen noch attraktiver zu machen, erhöhen sich bei den meisten Einzelmaßnahmen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) durchgeführt werden, sowohl die Höchst-grenze der förderfähigen Ausgaben als auch die Förderquote für die meisten Maßnahmen.
Die oben genannten Angaben sind vereinfacht dargestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie (BAnz AT 21.06.2023 B1.pdf).

Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Beratung, Beantragung von Fördergeldern, Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung
Der Bund fördert Investitionen in Energie-effizienzmaßnahmen, damit möglichst viele solcher Projekte umgesetzt werden. Die Bundes-förderung für effiziente Gebäude – Einzel-maßnahmen (BEG EM) ist die „einfachste“ BEG-Variante. Sie richtet sich an einen großen Kreis von Antragsberechtigten, vor allem an Haus-eigentümer, Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Gefördert werden im Prinzip alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern. Es gibt die Möglichkeit, eine Förderung in Form eines günstigen Kredites zu erhalten, oder als direkten Zuschuss nach Beendigung der Arbeiten (häufigerer Fall). Die folgenden Investitionen werden gefördert (häufige Höhe des Zuschusses)
- Dämmung der Gebäudehülle, also Außenwände, Dachfläche, Geschossdecke und Bodenfläche (15 % + 5 % iSFP)
- Erneuerung bzw. Ersatz von Fenstern und Außentüren (15 % + 5 % iSFP)
- Einbau von raumlufttechnischen Anlagen, also Lüftungsanlagen (15 % + 5 % iSFP)
- Einbau von Wärmeerzeugern, vor allem Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen (30 % + 5 % Effizienzbonus, ggf. weitere Boni möglich)
- Anschluss an ein Nahwärme- und Fernwärme-Netz (30 %)
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben – und nicht nur deswegen meistens sehr sinnvoll. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie detailliert beschrieben („Fach-planung und Baubegleitung“). Die Arbeit des EEE wird mit 50 % gefördert.
Wenn die Maßnahme Teil eines von einem EEE erstellten individuellen Sanierungsfahrplans ist, erhöht sich die Förderung von Dämm-Maßnahmen, Fenstertausch und Lüftungs-anlagen um 5 %. Außerdem steigt die Höchst-grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € pro Wohneinheit auf 60.000 €.
Insgesamt gibt es – je nach Anwendungsfall – umfangreiche Vorgaben, Voraussetzungen und formelle / technische Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Der EEE weiß, was möglich und was zu beachten ist.
Die oben genannten Angaben sind vereinfacht dargestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten stets die Konditionen der aktuellen Richtlinie (bundesfoerderung-für-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-20231229.pdf).

Gesamtsanierung (BEG NW)
Beratung, Beantragung von Fördergeldern, Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung
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